Fenster 23: Wie die Steuer bei Wertpapiergeschäften zuschlägt

Grundsätzlich werden Erträge aus der Geldanlage mit der Kapitalertragsteuer, kurz KESt endbesteuert. Der Broker oder die Bank führen für Dich die Steuer automatisch ab, Du musst Dich als Anleger nicht weiter darum kümmern. Es sei denn, die Bank oder der Broker haben in Österreich keine steuerliche Vertretung, was die Neobroker nicht haben. Dann muss man selbst mit dem Fiskus abrechnen. Die Neobroker unterstützen Dich bei der Steuerberechnung mit Daten.

Während Erträge auf dem Sparbuch mit 25 Prozent besteuert werden fällt bei allen anderen Kapitalerträgen der erhöhte Steuersatz von 27,5 Prozent an und das unabhängig davon, wie lange man ein Wertpapier hält. Das betrifft Kupon- und Zinszahlungen von Anleihen und anderen Schuldverschreibungen ebenso wie Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch die Erträge aus Investmentfonds, das sind Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge. Wurden bei ausländischen Papieren im Ausland schon Steuern auf Dividenden bezahlt, werden davon maximal 15 Prozent in Österreich angerechnet. Der heimische Fiskus schlägt dann nochmals die Differenz zwischen 27,5 und 15 Prozent drauf. Die ausländische, zu viel bezahlte KESt kann man bei den Finanzämtern im Ausland kompliziert zurückfordern, was de facto kaum ein Privatanleger macht.

Ein kleines Trostpflaster ist, dass man Kapitalerträge mit Wertpapierverlusten, die man im selben Jahr gemacht hat aufrechnen kann. Daher sollte man gerade zu Jahresende noch einmal sein Depot durchforsten, ob es vielleicht Depotleichen gibt, die man ohnedies loswerden wollte. Man kann aber auch Aktien oder ETFs, an die man weiterhin glaubt, mit Verlust verkaufen und zum selben Betrag wieder kaufen und so mit den realisierten Verlusten in diesem Jahr die zu besteuernden Erträge schmälern. Bei gemanagten Fonds sollte man hier erst prüfen, ob sich das rechnet, da in der Regel beim Kauf ein Ausgabeaufschlag fällig wird. Bei der Bank oder dem Broker erhält man dann wiederum automatisch eine Steuergutschrift über die realisierten Verluste. Vorausgesetzt man macht die Verluste und Gewinne auf demselben Depot. Hat man mehrere Depots und macht auf dem einen Gewinne und auf dem anderen Verluste oder hat die Depotbank keinen steuerlichen Vertreter oder führt man ein Gemeinschaftsdepot, dann muss man den Gewinn- und Verlustausgleich über die Einkommensteuererklärung wieder selbst in die Wege leiten. Apropos Weg: Wir nähern uns Weihnachten und damit dem Ende des Börsenminute-Adventkalenders. Im letzten Fenster 24 geht es zusammenfassend nochmals um den richtigen Anlagemix für Deinen Vermögensaufbau.

Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagen entstehen, übernehmen die Autorin, Julia Kistner und die DADAT Bank keine Haftung.

Musik und Sound Rechte: https://www.geldmeisterin.com/index.php/bm-sound-musik-rechte/

#Wertpapierdepot #Vermögen #Aktien #Broker #Anlagestrategie #Anlegen #Vorsorge #Zinsen #Vermögen #Smartphone-Broker #Steuerliche_Vertretung #Verlustausgleich #Fonds #Depotbank #Online-Broker #Bank #Verechnungskonto #Geldanlage #Kapitalerträge #Kapitalertragssteuer #Wertpapierkauf #Steuer #KEST #Dividenden #Finanzamt