Auch bei Cash das Risiko streuen!

Sparen nur bis zur Einlagensicherung

In den USA straucheln Regionalbanken. Die Investmenttochter der Allianz will ihre Anteile an N26 verkaufen und laut Manager-Magazin haben die Finanzinvestoren ihre Beteiligungen an Fin-Techs generell kräftig abgewertet, beispielsweise Trade-Republic-Anteile etwa um 1,5 auf 3,5 Milliarden US-Dollar. Natürlich ist der Bewertungsverlust von Fin Techs nicht Missmanagement, sondern dem Kapitalmarktumfeld geschuldet. Denn seit derZinswende, also seit dem Fremdkapital wieder etwas kostet, sind die Wagniskapitalgeber nicht mehr so spendabel und sie wollen auch schneller einen „Return on Investment“ sehen, auch bei Fintechs. Die müssen wiederum Kunden höhere Zinsen bieten, um sie bei Laune zu halten.

Nicht, dass ich sage, man sollte den Neobanken sein Geld nicht mehr anvertrauen. Keinesfalls. Bei einem der genannten Fin Techs habe ich selbst ein Konto. Aber ich finde, man sollte nicht nur bei Aktien und Anleihen, sondern auch bei seinem Cash-Beständen das Risikoder Geldanlage grundsätzlich streuen. Da geht es nicht nur um das Insolvenzrisiko, sondern auch um das Risiko, dass man auf sein Geld gerade nicht zugreifen kann. Sei es wegen einer Cyberattacke oder dass ein Institut sonstige vorübergehende, technische Auszahlungsprobleme hat oder auch dass ich meine Kredit- oder Bankomatkarte beschädigt, verlegt oder verloren habe.

Hier nochmals zur Erinnerung die aktuelle gesetzliche Einlagensicherung in EU-Mitgliedsstaaten:Sie beträgt 100.000 Euro pro Kreditinstitut und Kunde. Es macht also keinen Sinn, der Einlagensicherheit wegen zwei Konten bei einem Institut oder innerhalb eines Sektors, etwa bei zwei verschiedenen Sparkassen aufzumachen. Wenn man zu zweit ein Gemeinschaftskonto führt, ist dies natürlich mit 200.000 gesetzlich einlagengesichert.

Höher geschützt, bis zu 500.000 Euro sind Einlagen mit besonderer Bedeutung für den Kunden. Das sind etwa Gelder, die aufgrund eines gerade erfolgten Wohnungsverkaufs auf der Bank liegen oder auch überwiesene Abfertigungen. Darüber hinaus gibt es von Banken und Sektoren auch noch freiwillige Einlagensicherungssysteme, wie in Deutschland den Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken, die Gelder über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus absichern. Einen diesbezüglichen Blick in die Konditions-Blätter der Kreditinstitute lohnt sich …

Eine andere Möglichkeit wäre für jene, die über große Cash-Bestände verfügen in geldmarktnahe Fonds zu investieren. Fonds sind Sondervermögen und somit auch bei einer etwaigen Insolvenz des Finanzinstituts gesichert.

Rechtshinweis: Dies ist die Meinunung der Autorin und keine Anlageempfehlung. Was ihr daraus macht ist Eure Sache, Julia Kistner übernimmt hierfür keine Haftung.

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