Muss man Gazprom & Co abschreiben?

Seit Montag werden wieder Aktien an der russischen Börse zu verkürzten Handelszeiten gehandelt. Es ging bergab, aber der Crash blieb aus. Was sich momentan tut kann man auf ihrer Webseite www.moex.com verfolgen – alles auf russisch versteht sich. Für Ausländer gilt ja nach wie vor das Verkaufsverbot von Gazprom & Co., das uns höchstwahrscheinlich noch eine ganze Weile erhalten bleibt. Die meisten westlichen Investoren besitzen aber ohnedies gar keine russischen Aktien sondern in New York, Frankfurt oder London gehandelte ADRs und GDRS – American Depository Receipts oder Global Depository Receipts, auch Hinterlegungsscheine genannt. Das sind von einer Bank ausgestellte Zertifikate, die Anteile an einer ausländischen Aktie verbriefen. So bezieht sich ein Gazprom ADR zum Beispiel auf zwei Gazprom-Stammaktien, die in Moskau gehandelt werden. Rein rechtlich hat man immer das Umtauschrecht in Gazprom-Stammaktien. Nur weil es für die Banken so kompliziert ist, empfehlen sie den Privatanlegern gerne die wertlose Ausbuchung ihrer Papiere. Dazu sollte man sich jetzt nicht drängen lassen. Auch wenn man realistischerweise wenig Chancen haben wird an die Aktien zu kommen, solange es die russische Regierung nicht will. Denn die im Rahmen des ADR hinterlegten Stammaktien von Gazprom, Rosneft, Aeroflot und Co. sind im russischen Aktienregister vermerkt und hier kann Putin alle Register spielen, bis hin zu Verstaatlichung. Dafür die gute Nachricht zuletzt: Die europäischen Aktienmärkte abseits von Moskau machten Freude. Der Dax legte um 2,8 Prozent, der EuroStoxx 50 um drei und der ATX gar um 3,6 Prozent zu. Der Euro stieg und der Gold- und Ölpreis fiel. Hoffen wir, dass die Börse recht hat, hoffen wir auf Frieden…

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RechtlicherHinweis:Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagenentstehen,übernimmt die Autorin, Julia Kistner keineHaftung.

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