Ein Aktiensplit ändert nichts

Lange hat man darauf gewartet, jetzt ist es passiert: Die großen Tech-Riesen Amazon und Alphabet haben einen Aktiensplit angekündigt. Soll heißen, sie stückeln ihren Börsenwert in mehrere, kleinere Einheiten. Denn durch den Kursanstieg über die Jahre ist der Wert einer einzelnen Aktie so stark angestiegen, dass sie für Kleinanleger schon so unerschwinglich geworden sind, dass viele Broker inzwischen schon ein Geschäft damit machen, sogenannte Fractional Shares anzubieten, wo man zum Beispiel statt einer ganzen Alphabet-Aktie einen Bruchteil davon kaufen kann. Für das Handeln solcher Teilaktien können allerdings happige Gebühren ausfallen, man muss schauen, dass man auch einen Teil der Dividende erwischt und hat kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Wie auch immer, bei Alphabet und Amazon sind Teilaktien durch den Aktiensplit nicht mehr notwendig. Alphabet plant die Aktie am 15. Juli 2022 im Verhältnis von 1:20 zu splitten, vorausgesagt die Aktionäre stimmen zu. Das heißt für eine „Alt-Aktie“ bekommt man 20 neue Aktien ins Depot. Für Altaktionäre machte das also keinen Unterschied, da sie für eine Alt-Aktie entsprechend mehr neue Aktien erhalten, so dass unter dem Strich ihr Aktienpaket gleich viel wert bleibt, auch wenn eine Aktie optisch günstiger aussieht.

Ebenfalls im Verhältnis 1:20 hat der Packerl-Lieferant Amazon einen Aktiensplit mit 27. Mai 2022 angekündigt. Apple hat schon einige hinter sich. Tesla könnte der nächste Kandidat sein. Wer bis dato auf einen Aktiensplit verzichtet hat ist Starinvestor Warren Buffet bei seiner Beteiligungsholding Berkshire Heathaway. Die Aktie ist heute mit knapp 513.000 US-Dollar die teuerste der Welt. Allerdings hat er für den Kleinanleger auch eine kleiner gestückelte B-Share herausgebracht, die bei 342 US-Dollar notiert.

Kurzfristig gibt die Ankündigung eines Aktiensplitts dem Titel oftmals einen Schub. Der Vorteil für die börsennotierte Unternehmen ist auch, dass der Anleger bei Kurs-Korrekturen nicht mehr vergleichen kann.

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RechtlicherHinweis:Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagenentstehen,übernimmt die Autorin, Julia Kistner keineHaftung.

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Foto Pixabay