Zeit, Verluste bis Jahresende mit Gewinnen auszugleichen!

Erträge aus der Wertpapierveranlagung werden generell mit der Kapitalertragsteuer, kurz KESt endbesteuert. Und die wird vom Broker oder der Bank automatisch für den Anleger von der Steuer abgezogen. Man muss sich selbst darum nicht kümmern. Es sei denn, die Bank oder der Broker haben in Österreich keine steuerliche Vertretung, was die Neobroker aus Deutschland nicht haben. Dann muss man selbst mit dem Fiskus abrechnen. Die deutschen Neobroker unterstützen ihre Kunden zwar mit Daten bei den Steuerberechnungen, es ist trotzdem mühsam.

Während Erträge auf dem Sparbuch mit 25 Prozent besteuert werden, fällt bei allen Kapitalerträgen auf Wertpapieren der erhöhte Steuersatz von 27,5 Prozent an, in Deutschland inklusive Soli fast annähernd so viel. Dies unabhängig davon, wie lange man ein Wertpapier hält. Das betrifft Kupon- und Zinszahlungen von Anleihen und anderen Schuldverschreibungen ebenso wie Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch die Erträge aus Investmentfonds, das sind Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge.

Ein Teil der bezahlten KEST kann man sich allerdings zurückholen, wenn man die in Österreich realisierten Kapitalerträge mit Wertpapierverlusten im selben Jahr gegenrechnet. In Deutschland ist zu Jahresende keine so große Eile geboten, weil man realisierte Verluste in diesem Jahr auch noch mit Kapitalerträge 2024 gegenrechnen kann.

Gerade in Österreich lebende Anleger sollten daher zu Jahresende noch einmal ihr Depot durchforsten, ob es vielleicht Depotleichen gibt, die man ohnedies loswerden wollte. Man kann aber auch Aktien oder ETFs, an die man weiterhin glaubt, mit Verlust verkaufen und die selbe Anzahl sofort wieder kaufen und so mit den realisierten Verlusten in diesem Jahr die zu besteuernden Erträge schmälern und die Aktien oder Fonds dennoch weiterhin im Depot haben. Bei Fonds sollte man hier erst prüfen, ob sich Verkauf und Neu-Kauf rechnen, da in der Regel beim Kauf und manchmal sogar auch beim Verkauf ein Ausgabeaufschlag fällig wird.

Von der Bank oder dem Broker erhält man automatisch eine Steuergutschrift über die realisierten Verluste. Vorausgesetzt man macht die Verluste und Gewinne auf demselben Depot. Hat man mehrere Depots und macht auf dem einen Gewinne und auf dem anderen Verluste oder hat die Depotbank keinen steuerlichen Vertreter oder führt man ein Gemeinschaftsdepot, dann muss man den Gewinn- und Verlustausgleich über die Einkommensteuererklärung wieder selbst in die Wege leiten. Das ist Arbeit, aber wer zahlt schon gerne zu viel Steuern…

Rechtshinweis:
Dies ist die Meinunung der Autorin und keine Anlageempfehlung. Julia Kistner übernimmt hierfür keine Haftung.

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Foto: Unsplash/Markus Winkler